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Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung & Co für meinen Hund?

Haftpflichtversicherung in Hamburg

Hunde-Krankenversicherung

Hunde-OP-Versicherung

Hunde-Rechtsschutzversicherung

Hunde-Reiserücktrittsversicherung

Bin ich in Hamburg verpflichtet, eine Hunde-Haftpflichtversicherung abzuschließen?

Ja. In Hamburg ist das ebenso Pflicht wie in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Da du für alle Schäden, die durch deinen Hund verursacht werden, haftbar bist, ist das Abschließen einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung  aber auch ganz in deinem Sinne. Die Tierhalter-Haftpflicht kostet nur wenige Euro im Monat.

Wichtig: Die Versicherungssumme muss mindesten eine Million Euro betragen. Dabei müssen Personen und sonstige Schäden abgedeckt sein und mindestens der Tierhalter muss versichert sein. Es ist allerdings ratsam darauf zu achten, dass die ganze Familie und auch der Tierhüter mitversichert ist. Handelt es sich beim Tierhüter allerdings um jemanden, der dieser Tätigkeit gewerbsmäßig nachgeht, muss derjenige selbst eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abschließen.

Hier der zugehörige Auszug aus dem Hamburger Hundegesetz § 12

(1) Die Halterin oder der Halter eines Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500 Euro zur Deckung der durch den Hund verursachten Schäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches umfassen.

(2) Zuständige Stelle nach § 117 Absatz 2 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), zuletzt geändert am 28. Mai 2008 (BGBl. I. S. 874, 901), in der jeweils geltenden Fassung ist die nach diesem Gesetz zuständige Behörde.

(3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag für Hunde, die in einem Tierheim im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes gehalten werden, Ausnahmen von Absatz 1 zulassen.

Vgl:https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHArahmen

Während du verpflichtet bist, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, ist es dir bei allen weiteren Versicherungen selbst überlassen, ob du diese abschließt oder nicht. Wie sinnvoll diese sind, ist allerdings immer individuelle Ermessenssache.


Brauche ich eine Hunde-Krankenversicherung? 

Was ist überhaupt eine Hunde-Krankenversicherung? Sicher wird einigen auch schon der Begriff „Hunde-Vollversicherung“ begegnet sein und im Prinzip bezeichnen beide Begriffe dasselbe: Eine Krankenversicherung, die neben OP-Kosten auch ambulante Behandlungen abdeckt. Hunde-Krankenversicherungen ohne OP-Abdeckungen gibt es hingegen nur selten.

Eine Hunde-Krankenversicherung kostet zwischen 120 und 1.300 Euro im Jahr. Je älter der Hund, desto teurer wird es – und nicht nur das: es gibt auch rassespezifische Kostenunterschiede, so werden die „anfälligen“ Mopse und „athrose-riskikobehafteten“ Schäferhunde deutlich teurer eingestuft als beispielsweise ein topfitter, junger deutscher Pinscher. Nicht selten werden auch nur gesunde Hunde versichert.

Meistens übernimmt Hundekrankenversicherung 80 Prozent der Behandlungskosten. Eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent an den Kosten ist die Regel. Allerdings gibt es verschiedene Tarife. Und natürlich gibt es auch Leistungsgrenzen, die je nach Anbieter zwischen 2.500 und 5.000 Euro im Jahr liegen.

Ein grundlegendes Problem jener Vollversicherungen ist, dass sie oft nur medizinisch notwendige Behandlungen abdeckt, wohingegen Standard-Behandlungen wie Impfungen, Chip-Kennzeichnung oder Kastration bzw. Sterilisation leider ausgeschlossen werden. Da die größten Kosten i.d.R durch Operationen verursacht werden, ist es in den meisten Fällen sinnvoller, eine reine OP-Versicherung abzuschließen. Für Tierarzt-Besuche sollte man sich trotzdem ein finanzielles Polster zulegen.


Brauche ich eine Hunde-OP-Versicherung?

Eine OP-Versicherung ist im Gegensatz zur Krankenversicherung schon eher eine Überlegung wert. Zum Einen ist sie wesentlich günstiger als eine Hunde-Krankenversicherung und zum Anderen sind Operationskosten meistens jene Kosten, die richtig einschlagen können. Eine OP-Versicherung kann man schon ab etwa 5 Euro pro Monat bekommen.

Ähnlich wie bei der Hunde-Krankenversicherung werden bei der OP-Versicherung im Regelfall 80 Prozent der OP-Kosten übernommen. Allerdings sind nicht alle Operationen inkludiert, auch hier muss man sich die Tarife ganz genau anschauen. Zieht man eine solche Versicherung in Erwägung, ist es zudem sinnvoll, diese bereits im Welpenalter abzuschließen, wenn der Hund noch jung und nicht vorbelastet ist. Auch hier sind die Tarife rasseabhängig.

Auch bei der OP-Versicherung gibt es Leistungsgrenzen. Die Kostenübernahme ist also zum Einen pro Versicherungsfall begrenzt, zum Anderen existieren meistens Jahresgrenzen.

Übrigens: Wer die OP-Versicherung beim selben Anbieter in Kombination mit der Haftpflicht abschließt, kann oftmals günstigere Konditionen erhalten.


Brauche ich eine Hunde-Rechtsschutzversicherung?

Vielleicht fragst du dich, was eine Hunde-Rechtsschutzversicherung überhaupt sein soll. Als Tierhalter*in kannst du durchaus in Streitigkeiten verwickelt werden, die mit Gerichtskosten verbunden sind, etwa wenn dein Hund jemanden verletzt und es zu einem Strafverfahren kommt. Es reicht allerdings, eine eigene Rechtsschutzversicherung zu haben, jedoch sollte die an den Hund angepasst sein. Und: Auch hier gibt es verschiedene Konditionen, so deckt z.B nicht jede Rechtsschutzversicherung den Bereich des Strafrechts ab.


Brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung für den Hund?

Hunde sind heute Familienmitglieder, ergo kommen sie bei vielen auch mit in den Urlaub und so Manche*r richtet den Urlaub sogar nach dem Hund aus. Dementsprechend können auch die Urlaubskosten für den Hund recht hoch sein. Umso ärgerlicher, wenn man die Reise dann nicht antreten kann, zum Beispiel aufgrund einer Krankheit. Für solche Fälle gibt es Reiserücktrittsversicherungen. Wer eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchsversicherung abschließen möchte, kann bei einigen Versicherern auch das Haustier mit versichern. Ob das notwendig ist, ist individuelle Ermessenssache und kommt sicherlich auch auf die Kosten der Reise an.

HiH
Author: HiH

Hundefan 🙂

HiH

Hundefan :-)

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