Seit 2007 gilt in Hamburg eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Wer jedoch einen Hundeführerschein (Gehorsamkeitsprüfung) abgelegt hat, darf seinen Hund an vielen Orten auch ohne Leine führen.
Gerade in einer Großstadt wie Hamburg mit über 100.000 Hunden braucht es verbindliche Regeln, damit Hundehalter, Hunde und Nicht-Hundehalter gut miteinander auskommen. Die Anleinpflicht sorgt dabei für klare Verhältnisse.
Mit bestandener Gehorsamkeitsprüfung wird dir jedoch an vielen Stellen in Hamburg das Ableinen deines Hundes erlaubt — auch außerhalb ausgewiesener Hundewiesen.
Welche Regeln dabei genau gelten und was du rund um die Gehorsamkeitsprüfung wissen musst, erfährst du in diesem FAQ-Artikel.
FAQ Leinenbefreiung Hamburg
Zum Einen darfst du deinen Hund natürlich auf Auslaufflächen ableinen (dies gilt nicht für Listenhunde). Darüber hinaus gibt es freigegebene Wege, Pfade und Rasenflächen in Grün- und Erholungsanlagen, wo wiederum nur Hunde mit Hundeführerschein frei laufen dürfen. Das steht auf den Beschilderungen auch explizit drauf. Außerdem dürfen Hunde mit Hundeführerschein überall frei laufen, wo keine besonderen Anleinpflichten (z.B Naturschutzgebiete) oder Mitnahmeverbote (z.B Hamburger Dom) herrschen.
Was wird in der Gehorsamkeitsprüfung abgefragt? Zugelassene Mittel: Halsband, Halsband mit Zugstop, Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung), Leinen (nicht: Flexi, Schlepp), Pfeifen, Spielzeug, Futter.
Hundeschulen bzw. bei Personen, die dazu berechtigt sind, eine Prüfung abzunehmen. Hier findest du eine Liste berechtigter Prüfer:innen.
Jeder Hund, der mindestens 12 Monate alt ist und in Hamburg nicht zu den sogenannten „gefährlichen Hunden“ zählt oder einer Maulkorbpflicht unterliegt, kann angemeldet werden. Der Hund muss natürlich im Hamburger Hunderegister registriert sowie gechipt sein und eine Haftpflichtversicherung haben. Als gefährliche Hunde gelten in Hamburg:
Laut § 27 Absatz 1 Nr. 1b HundeG Verletzung der Anleinpflichten gem. § 7 Absatz 2 HundeG fallen bei Vorsatz 100-600 Euro Strafe an, bei Fahrlässigkeit zwischen 30 und 300 Euro.
30 Euro kostet die Befreiung bei Sachverständigen 46 Euro kostet die Befreiung beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Wenn eine Familie eine Gehorsamkeitsprüfung ablegt, zahlen maximal zwei Familienmitglieder.* Da die Prüfungen i.d.R im Rahmen von Hundeschulen/Trainern (=Sachverständige) angeboten werden, kommen hier noch Prüfungsgebühren und ggf. Kursgebühren oder anderweitige Kosten hinzu. Diese betragen ca. 30-80 Euro pro Person, die noch on top kommen. Für Familien gibt es oft bestimmte Familientarife.
Eine Gehorsamkeitsprüfung gliedert sich in mehrere Teile, in denen gezeigt werden soll, dass dein Hund dir gehorcht. Dazu zählen:
Personalausweis mit Meldebestätigung, den Heimtier- oder Impfausweis, ein Chip im Hund mit registrierter Nummer und eine Anmeldebescheinigung.
Falls dein Hund aus gesundheitlichen Gründen keine Gehorsamkeitsprüfung ablegen kann, ist es dennoch möglich eine Befreiung von der Anleinpflicht zu beantragen. Voraussetzung: Du hast dich über die geltenden Vorschriften für die Haltung & das Führen von Hunden vertraut gemacht und dein Hund ist nicht auffällig geworden. Dieser Antragstellung muss ein ausführliches tierarztliches Attest beigelegt werden, das belegt, weshalb dein Vierbeiner die Prüfung nicht ablegen kann.
Die Gehorsamkeitsprüfung ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. D.h jedes Familienmitglied muss die Prüfung absolvieren.
Nein. Die sogenannten „gefährlichen Hunde“ dürfen offiziell auch hier nicht frei laufen.
Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu.
Was hältst du von der Anleinpflicht? Schreib es gern in die Kommentare!
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