Hundesteuer, Hunde anmelden & abmelden
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Anmeldung
Wenn du einen Hund hältst, bist du verpflichtet, diesen auch anzumelden und Hundesteuer zu bezahlen.
Wenn du dir einen Hund angeschafft hast, hast du 2 Wochen Zeit, um diesen anzumelden. Welpen sind ab einem Alter von 3 Monaten hundesteuerpflichtig. Übrigens: Seit 2021 gibt es in Hamburg keine Steuermarken mehr für Hunde.
Fällig wird die Hundesteuer halbjährlich. Zum 15. Februar und zum 15. August.
Du kannst deinen Hund im Verbraucherschutzamt deines Bezirkes für die Steuer anmelden und diesen hier gleichzeitig registrieren lassen.
Nur für die Hundesteuer kannst du dich ansonsten auch direkt an das Finanzamt wenden (Hundesteuerstelle des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg).
→ Formular für die An- oder Abmeldung eines Hundes
Kosten
Die Hundesteuer beträgt 90 Euro pro Jahr. Für sogenannte gefährliche Hunde beträgt sie 600 Euro in Jahr.
Außerdem wird einmalig eine Gebühr für die Anmeldung des Hundes fällig. Diese beträgt 47 Euro*, wenn man sie in einem Hamburger Kundenzentrum oder beim Verbraucherschutzamt anmeldet. Besser dran ist man mit der Online-Anmeldung: Diese kostet 31 Euro.
Unterlagen und Befreiung
Folgende Unterlagen, solltest du dabei haben:
- Ausweis/ Reisepass+Meldebestätigung
- Hundehaftpflichtversicherung (Nachweis)
- Allgemeine Informationen zum Hund (Rasse, Größe, Geschlecht, Geburtsdatum)
- Vollmacht, falls nicht Halter
Befreit von der Hundesteuer bist du, wenn du eine Schwerbehinderung von 50 Prozent oder mehr hast. Wenn du Leistungen zur Sicherung deines Lebensunterhalts erhältst, bist du befreit, wenn du nicht mehr als einen Hund hälst.
Für Hunde aus einem Hamburger Tierheim gibt es im ersten Jahr eine Hundesteuerermäßigung (48 statt 90 Euro). Ermäßigungen und Befreiungen gelten nicht für Listenhunde.
Ein Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer kann nur beim Finanzamt (Hundesteuerstelle) gestellt werden:
Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 8-12h
Telefonnummer: 42843 – entsprechende Durchwahl
Durchwahl richtet sich nach dem Nachnamen des Halters/der Halterin:
A-E: 6924 oder 6925
F-N: 6926 oder 6927
O-S: 6923
T-Z: 6924 oder 6925
Abmeldung eines Hundes
Wenn du deinen Hund abmelden möchtest, benötigst du folgende Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass mit Meldebestätigung
- Bestätigung der Anmeldung mit Transpondernummer
- Bei Tod des Hundes: Todes-Bestätigung des Tierarztes
- Bei Abgabe des Hundes: Name und Anschrift des jetzigen Halters
- Dieses ausgefüllte Formular
Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen – beim postalischen Weg müssen alle erforderlichen Unterlagen in Kopie beigefügt werden. Die für dich zuständige Behörde, kannst du hier ermitteln. Bei Abmeldung des Hundes werden die Daten ans Finanzamt weitergeleitet.
Trotzdem sollte man sicherheitshalber den Hund zusätzlich selbst beim Finanzamt abmelden, das kannst du z.B via Elster machen.
FAQs
Wenn du einen Hund angeschafft hast, hast du 2 Wochen Zeit, um diesen anzumelden. Welpen sind ab einem Alter von 3 Monaten hundesteuerpflichtig. Die Hundesteuer beträgt 90 Euro pro Jahr. Für sogenannte gefährliche Hunde beträgt sie 600 Euro in Jahr. Außerdem wird einmalig eine Gebühr für die Anmeldung des Hundes fällig. Diese beträgt 30 Euro*, wenn man sie in einem Hamburger Kundenzentrum oder beim Verbraucherschutzamt anmeldet. Besser dran ist man mit der Online-Anmeldung: Diese kostet nur 15 Euro. *in Ausnahmefällen 15 Euro Befreit von der Hundesteuer bist du, wenn du eine Schwerbehinderung von 50 Prozent oder mehr hast. Wenn du Leistungen zur Sicherung deines Lebensunterhalts erhältst bist du befreit, wenn du nicht mehr als einen Hund hälst. Für Hunde aus dem Tierheim Süderstraße gibt es im ersten Jahr eine Hundesteuerermäßigung (48 statt 90 Euro). Ermäßigungen und Befreiungen gelten nicht für Listenhunde. Ein Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer kann nur beim Finanzamt (Hundesteuerstelle) gestellt werden: Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg Die Hundesteuer wird halbjährlich fällig. Zum 15. Februar und zum 15. August. Du kannst deinen Hund entweder im Verbraucherschutzamt deines Bezirkes für die Steuer anmelden und diesen hier gleichzeitig registrieren lassen. Nur für die Hundesteuer kannst du dich ansonsten auch direkt an das Finanzamt wenden (Hundesteuerstelle des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg). → Formular für die An- oder Abmeldung eines Hundes Seit 2021 gibt es in Hamburg keine Steuermarken mehr für Hunde. Für Listenhunde beträgt die Hundesteuer 600 Euro. Wenn du deinen Hund abmelden möchtest, benötigst du folgende Unterlagen: → Formular für die Abmeldung vom Hunderegister Die für dich zuständige Behörde kannst du hier ermitteln. Bei Abmeldung des Hundes werden die Daten ans Finanzamt weitergeleitet. Trotzdem sollte man den Hund zusätzlich selbst beim Finanzamt abmelden:Wann muss ich meinen Hund anmelden?
Was kostet die Hundesteuer in Hamburg?
Wann bin ich von der Hundesteuer befreit?
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 8-12h
Telefonnummer: 42843 – entsprechende Durchwahl
Durchwahl richtet sich nach dem Nachnamen des Halters/der Halterin:
A-E: 6924 oder 6925
F-N: 6926 oder 6927
O-S: 6923
T-Z: 6924 oder 6925Was muss ich parat haben, wenn ich meinen Hund anmelden möchte?
Wann wird die Hundesteuer in Hamburg fällig?
Wo kann ich meinen Hund in Hamburg anmelden?
Braucht mein Hund eine Steuermarke?
Wie teuer ist die Hundesteuer für Listenhunde?
Wie kann ich einen Hund in Hamburg abmelden?
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Hallo, eure Gebührenangaben sind überholt. Evtl. könnt ihr sie anpassen?
Stimmt, danke für den Hinweis! Ist nun korrigiert!
Ich melde meinen Hund Dante ab. Er ist leider heute morgen gestorben.
Das tut mir sehr Leid! 🌈
Das hier ist nur eine privat betriebene Seite. Der Hund muss gemäß obiger Anleitung offiziell abgemeldet werden, das zuständige Amt können Sie hier ermitteln: https://www.hamburg.de/service/info/11259718/n0/