Hunde in HamburgLeinenbefreiung

Leinenbefreiung & Gehorsamkeitsprüfung in Hamburg

Seit 2007 herrscht in Hamburg eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Doch als Inhaber*in eines Hundeführerscheins (Gehorsamkeitsprüfung), darfst du deinen Hund auch frei laufen lassen. Im Folgenden erfährst du, was dabei zu beachten ist.


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FAQ Leinenbefreiung Hamburg

Unter welchen Bedingungen darf ich meinen Hund in Hamburg ableinen?

Zum Einen darfst du deinen Hund natürlich auf Auslaufflächen ableinen (dies gilt nicht für Listenhunde). Darüber hinaus gibt es freigegebene Wege, Pfade und Rasenflächen in Grün- und Erholungsanlagen, wo wiederum nur Hunde mit Hundeführerschein frei laufen dürfen. Das steht auf den Beschilderungen auch explizit drauf.

Außerdem dürfen Hunde mit Hundeführerschein überall frei laufen, wo keine besonderen Anleinpflichten (z.B Naturschutzgebiete) oder Mitnahmeverbote (z.B Hamburger Dom) herrschen.

Leinenpflicht in Hamburg: Was gilt?

Was wird in der Gehorsamkeitsprüfung abgefragt?

Was wird in der Gehorsamkeitsprüfung abgefragt?
Eine Gehorsamkeitsprüfung gliedert sich in mehrere Teile, in denen gezeigt werden soll, dass dein Hund dir gehorcht. Dazu zählen:

  • Locker an der Leine gehen (kein Zerren, Richtungs- und Tempowechsel werden vom Menschen bestimmt) 
  • Sitz, Platz, Steh (solange, bis das Kommando aufgelöst wird) 
  • Bleib: Der Hund wird angebunden, du entfernst dich von deinem Hund, jedoch ohne aus seinem Sichtfeld zu gehen. Nach etwa 2 Minuten sollst du dich deinem Hund wieder nähern. Der Hund soll hierbei ruhig bleiben. 
  • Befehl: „Komm“. Dein Hund ist etwa zehn Meter entfernt. Du bewegst dich, erst wenn du deinen Hund rufst, muss dieser zügig kommen und sich widerstandslos anleinen lassen. 
  • Du zeigst, dass dein Hund entspannt gegenüber Joggern, Radlern oder Kindern ist.

Zugelassene Mittel:

Halsband, Halsband mit Zugstop, Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung), Leinen (nicht: Flexi, Schlepp), Pfeifen, Spielzeug, Futter.

Was benötige ich für die Anmeldung zur Gehorsamkeitsprüfung?

Personalausweis mit Meldebestätigung, den Heimtier- oder Impfausweis, ein Chip im Hund mit registrierter Nummer und eine Anmeldebescheinigung.

Was ist, wenn mein Hund die Gehorsamkeitsprüfung nicht ablegen kann, weil er krank ist?

Falls dein Hund aus gesundheitlichen Gründen keine Gehorsamkeitsprüfung ablegen kann, ist es dennoch möglich eine Befreiung von der Anleinpflicht zu beantragen. Voraussetzung: Du hast dich über die geltenden Vorschriften für die Haltung & das Führen von Hunden vertraut gemacht und dein Hund ist nicht auffällig geworden. Dieser Antragstellung muss ein ausführliches tierarztliches Attest beigelegt werden, das belegt, weshalb dein Vierbeiner die Prüfung nicht ablegen kann.

Ist die Gehorsamkeitsprüfung personen- oder hundegebunden?

Die Gehorsamkeitsprüfung ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. D.h jedes Familienmitglied muss die Prüfung absolvieren. 

Wo kann ich die Prüfung ablegen?

Hundeschulen bzw. bei Personen, die dazu berechtigt sind, eine Prüfung abzunehmen.

Darf mein Listenhund auf der Freilauffläche frei laufen?

Nein. Die sogenannten „gefährlichen Hunde“ dürfen offiziell auch hier nicht frei laufen.

Kann jeder Hund die Gehorsamkeitsprüfung absolvieren?

Jeder Hund, der mindestens 12 Monate alt ist und in Hamburg nicht zu den sogenannten „gefährlichen Hunden“ zählt oder einer Maulkorbpflicht unterliegt, kann angemeldet werden. Der Hund muss natürlich im Hamburger Hunderegister registriert sowie gechipt sein und eine Haftpflichtversicherung haben.

Als gefährliche Hunde gelten in Hamburg:
Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu.

Was kostet es, wenn ich mit unangeleitem Hund erwischt werde und keine Gehorsamkeitsprüfung nachweisen kann?

Laut § 27 Absatz 1 Nr. 1b HundeG Verletzung der Anleinpflichten gem. § 7 Absatz 2 HundeG fallen bei Vorsatz 100-600 Euro Strafe an, bei Fahrlässigkeit zwischen 30 und 300 Euro.

➡️ Mehr zu Bußgeldern in Hamburg im Hunde-Kontext

Welche Hunde stehen unter Leinenzwang?

  • American Pitbull Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull-Terrier 
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Terrier
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro, Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler 
  • Tosa Inu

Was kostet die Gehorsamkeitsprüfung?

27 Euro kostet die Befreiung bei Sachverständigen 

42 Euro kostet die Befreiung beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt

Wenn eine Familie eine Gehorsamkeitsprüfung ablegt, zahlen maximal zwei Familienmitglieder.* Da die Prüfungen i.d.R im Rahmen von Hundeschulen/Trainern (=Sachverständige) angeboten werden, kommen hier noch Prüfungsgebühren und ggf. Kursgebühren oder anderweitige Kosten hinzu. Diese betragen ca. 30-80 Euro pro Person, die noch on top kommen. Für Familien gibt es oft bestimmte Familientarife.

* Vgl. Hamburg.de

 

Über den Sinn der Anleinpflicht

Die Anleinpflicht für Hunde ist ein viel diskutiertes Thema. In einer Metropole wie Hamburg, in der mittlerweile über 100.000 Hunde leben, muss es natürlich gewisse Regelungen geben, damit ein harmonisches Zusammenleben zwischen Hunden, ihren Haltern und Nicht-Hundehaltern überhaupt funktioniert.

Falls du wissen willst, welche Regeln es in Hamburg zur Leinenpflicht gibt, solltest du diesen Artikel lesen.

Den Hund ableinen? Geht auch!

Dabei darf man seinen Hund in Hamburg sogar an relativ vielen Orten ableinen – sofern man eine Gehorsamkeitsprüfung absolviert hat. In bestimmten Zonen, z.B in Naturschutzgebieten, herrscht immer Leinenzwang. Dafür gibt es in der Stadt sehr viele Auslaufflächen (Hundewiesen) auf der fast alle Hunde frei laufen dürfen. 

Was hältst du von der Anleinpflicht? Schreib es gern in die Kommentare!

 

 

 

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Author: HiH

Hundefan 🙂

HiH

Hundefan :-)

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