Wann bin ich von der Hundesteuer befreit?
Befreit von der Hundesteuer bist du, wenn du eine Schwerbehinderung von 50 Prozent oder mehr hast. Wenn du Leistungen zur Sicherung deines Lebensunterhalts erhältst bist du befreit, wenn du nicht mehr als einen Hund hälst.
Für Hunde aus dem Tierheim Süderstraße gibt es im ersten Jahr eine Hundesteuerermäßigung (48 statt 90 Euro). Ermäßigungen und Befreiungen gelten nicht für Listenhunde.
Ein Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer kann nur beim Finanzamt (Hundesteuerstelle) gestellt werden:
Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 8-12h
Telefonnummer: 42843 – entsprechende Durchwahl
Durchwahl richtet sich nach dem Nachnamen des Halters/der Halterin:
A-E: 6924 oder 6925
F-N: 6926 oder 6927
O-S: 6923
T-Z: 6924 oder 6925