Dürfen Hunde im Wald frei laufen?
Im Landeswaldgesetz § 11, heißt es dazu:
(1) Waldbesucher haben sich so zu verhalten, dass die Ruhe und Ordnung im Walde nicht gestört wird, insbesondere ist es verboten
4. Hunde umherlaufen zu lassen oder anders als kurz angeleint zu führen oder sie auf Walderholungsplätze mitzubringen, soweit nicht dienstliche oder jagdliche Gründe es erfordern oder der Waldbesitzer es besonders erlaubt hat. (➡️ Zum ganzen Gesetz)