Darf mein Hund in Grün- und Erholungsanlagen frei laufen, wenn ich eine Leinenbefreiung habe?
Es gibt freigegebene Wege, Pfade und Rasenflächen in Grün- und Erholungsanlagen (§ 9 Abs. 3 Hundegesetz) auf denen dein Hund frei laufen darf.
Allerdings sind Hunde von Spielplätzen und -flächen, als Liegewiesen genutzten Rasenflächen, Blumenbeeten, Unterholz, Uferzonen und Biotopen fernzuhalten.
Auf Rasenflächen darf dein Hund in Grün- und Erholungsanlagen also nur, wenn diese nicht als Liegewiese genutzt werden – wobei nicht genauer definiert ist, was das heißen soll.
Quelle: Hamburger Hundegesetz, §9 (3)