Hunde in Hamburg

Mit Listenhund in Hamburg

 

  1. Listenhund in Hamburg
  2. Gefährliche Hunde (Listenhunde)
  3. Gefährliche Hunde (keine Listenhunde)
  4. Listenhunde, Möglichkeit der Befreiung
  5. Voraussetzungen
  6. Freistellung & Wesenstest

Vorab: Hunde aufgrund ihrer Rasse bestimmte Aggressivität zu unterstellen, ist ziemlich willkürlich – aber darum soll es hier zunächst nicht gehen. 

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 Was bedeutet es, mit einem Listenhund in Hamburg zu leben? Vielleicht erinnern sich einige noch: Im Jahr 2000 töteten ein Pitbull und ein Staffordshire-Terrier den sechsjährigen Volkan in Wilhelmsburg. Daraufhin wurde später das deutsche Hundegesetz eingeführt. Hier werden auch „gefährliche Hunde“ bzw. „Listenhunde“ kategorisiert. In Hamburg wird differenziert zwischen „gefährlichen Hunden“ und „gefährlichen Hunden“, die von dieser Kategorisierung jedoch befreit werden können, wenn sie den Wesenstest bestehen.

Einen allgemeinen Artikel zum Thema Kampfhunde in Deutschland findet ihr hier.

Listenhunde in Hamburg

Gefährliche Hunde

  • American Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier*
  • sowie Mischlinge mit diesen Rassen gelten immer als gefährliche Hunde.

Gefährliche Hunde, Möglichkeit der Befreiung

  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastin Español,
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler*
  • Tosa Inu
  • entsprechende Mischlinge

**Vorschriften für Bullterrier und Rottweiler:

  • Freistellungen für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung (vor dem 1. April 2006) erteilt worden sind, gelten weiter.
  • Rottweiler und Rottweilermischlinge müssen seit 1. April 2006 mit Maulkorb und Leine geführt werden, solange für den Hund keine Freistellung von der Erlaubnispflicht vorliegt. Freistellungen sind möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Darüber hinaus müssen diese Hunde unverzüglich beim zuständigen Verbraucherschutzamt angemeldet werden.

Gefährliche Hunde (keine Listenhunde)

Überdies sind gefährliche Hunde jene, die ausgeprägtes agressives Verhalten gegenüber Mensch oder Tier zeigen, insbesondere wenn sie:

a) durch Zucht, Kreuzung o.Ä eine erhöhte Aggresivität entwickelt haben
b) Menschen oder Tiere beißen
c) Menschen in Gefahr drohender Weise anspringen
d) unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen


Wann darf ich einen Listenhund halten?

Grundsätzlich gilt, dass es verboten ist, gefährliche Hunde zu halten. Es braucht also eine spezielle Genehmigung, um einen Listenhund zu halten. Die Hürden für eine solche Genehmigung sind hoch und auch die fortwährenden Auflagen sind nicht zu unterschätzen. Allerdings: Wer keine Genehmigung hat, dem können hohe Geldstrafen drohen.

Gefährlicher Hund: Welche Auflagen müssen Hund & Mensch erfüllen?

Der Hund…

  • darf keine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum Dritter darstellen.
  • muss eine Haftpflichtversicherung haben (mit mind. 1 Millionen Euro Decksumme).
  • muss gechipt sein.
  • muss operativ kastriert sein.
  • muss ausbruchssicher untergebracht sein.
  • darf nicht aus illegaler Haltung oder illegalem Import kommen.
  • muss außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des Grundstücks einen Maulkorb, eine reißfeste Leine (max. 2 m lang) und ein Halsband tragen.
  • darf auf fremden, eingefriedeten Grundstücken nur mit der Zustimmung des Inhabers ohne Maulkorb und Leine geführt werden.
  • darf nur von einer Person geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu führen. Es darf pro Person maximal ein gefährlicher Hund gleichzeitig geführt werden.
Der Halter…

  • muss seine Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses nachgewiesen haben.
  • muss das Interesse nachweisen, einen gefährlichen Hund halten zu wollen.
  • muss regelmäßige Schulungsveranstaltungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden besuchen.
  • muss mit dem Hund eine von der Behörde für geeignet gehaltene Hundeschule besucht haben.
  • muss ein Gesundheitszeugnis vorlegen, welches belegt, dass er oder sie körperlich und geistig geeignet und zuverlässig ist, einen gefährlichen Hund zu führen. Anschließend wird eine behördliche Bescheinigung ausgestellt, die beim Ausführen des Hundes stets mitzuführen ist. Nur Personen mit einer solchen Bescheinigung dürfen den Hund führen. Mindestens eine Person neben dem Halter muss diese Bescheinigung innehaben.
  • muss die Behörde bei Tod, Abgabe des Hundes, eines Adresswechsels oder beim Wechsel der Haftpflichtversicherung informieren.
  • muss an jedem Zugang zu seinem Grundstück oder seiner Wohnung deutliche Warnschilder anbringen, welche auf die Haltung eines gefährlichen Hundes hinweisen.

Es gibt Personen, die von der Haltung gefährlicher Hunde kategorisch ausgeschlossen werden. Darunter fallen Personen, die in den letzten fünf Jahren straffällig geworden sind, Minderjährige, Alkohol/ Drogen-/ Arzneimittelabhängige, psychisch Kranke Personen sowie geistig oder seelisch behinderte Personen.


Mein Hund ist nicht gefährlich. Wie erhält der Hund eine Befreiung?

Wenn der Hund nicht gefährlich ist, kann eine sogenannte „Widerlegung der Gefährlichkeitsvermutung“ erbracht werden. Dies geschieht, indem man das Gutachten über einen erfolgreich bestandenen Wesenstest vorlegt. Während des „Freistellungsverfahrens“, gilt die Haltung des Hundes vorläufig als genehmigt.

Wesenstest

Bei der Durchführung eines sogenannten Wesenstests wird festgestellt, ob ein Hund eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. Er ist standardisiert und wird von einer sachverständigen Person oder Einrichtung durchgeführt.

Eine Freistellung ist auf die Halterin/den Halter beschränkt.

Die Bescheinigung über die Freistellung von den besonderen Vorschriften für gefährliche Hunden, ist beim Ausführen des Hundes stets im Original mitzuführen.

Original-Gesetzestext nachlesen

 

 

HiH
Author: HiH

Hundefan 🙂

HiH

Hundefan :-)

11 Gedanken zu „Mit Listenhund in Hamburg

  • Pingback: Gefährliche Hunde Schleswig-Holstein - Hunde in Hamburg

  • Horst

    Ich habe einen mini Bullterrier brauche ich in Hamburg ehrlich einen Maulkorb

  • Nein, für deinen Mini Bullterier brauchst du keinen Maulkorb per Gesetz – die stehen NICHT auf der Liste, nur die Großen 🙂

  • Krissi

    Ich möchte gegebenenfalls mit meinem Rottweiler nach Hamburg ziehen. Wie verhält es sich denn dann? Finde leider nirgendwo einen passenden Beitrag!
    Liebe Grüße

  • siehe oben: „Rottweiler und Rottweilermischlinge müssen seit 1. April 2006 mit Maulkorb und Leine geführt werden, solange für den Hund keine Freistellung von der Erlaubnispflicht vorliegt. Freistellungen sind möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Darüber hinaus müssen diese Hunde unverzüglich beim zuständigen Verbraucherschutzamt angemeldet werden.“ Hilft dir das? 🙂

  • Jan

    ist ein american bully auch ein listenhund oder fällt er „nur“ unter gefährliche hunde? bin unsicher welche auflagen dann fur den hund und mich gelten

  • Anonymous

    Ich habe einen 6 Jahre alten Pitbull Terrier. Er ist total lieb, wurde allerdings schon zweimal von einem Rüden, einem. Deutsch-Drahthaar-Jäger Hund gebissen und mag seitdem keine Rüden bzw. kommt nur mit ca 20 Prozent der Rüden klar. Ansonsten gibt es Geknurre und Gebell. . Ich möchte einen Wesenstest mit ihm machen, um seine Ungefählichkeit nachweisen zu können, auch für die Behörden. Ist dieses sinnvoll und wird dieser bei Bestehen anerkannt? Wohne in Hamburg.

  • Hi, wenn du den Wesenstest nicht machen „musst“, würde ich das auch nicht tun. Zumal der sehr teuer ist. Du hast ja auch keine Auflage bekommen, den zu machen, oder? Ich würde eher zum Hundeführerschein raten, falls noch nicht gemacht. Oder auch Hundeschule, um mit dem Verhalten arbeiten zu können. Dass Rüden keine andere Rüden mögen, ist jedenfalls kein ungewöhnliches Problem, daran kannst du sicher mit dem richtigen Trainer arbeiten!

  • In Hamburg taucht er nicht auf den Listen auf, also ist er ganz normal einzustufen

  • Iwona

    Hallöchen ,ich hatte über 11 jahre einen Cnae Corso,jetzt würden wir gerne eienn American Bully Xl zu unserer Familie holen wohnen ebenfalls in Hamburg, habe viel gelesen aber es steht nirgedwo das die auf der Liste sind allerding steht da das sie gefährlich aussehen was damit gemeint ist komme ich gar nicht zurecht. Wird jetzt ein Tier nach den Aussehen beurteilt?

    Danke und beste Grüsse
    Iwona aus Hamburg

  • Moin, das ist wirklich eine gute und leider schwer zu beantwortende Frage. Wenn die o.g Rassen eingekreuzt sind, ist es vermutlich ein Listenhund. Allerdings bin ich da wirklich nicht sicher und empfehle, beim Bürgertelefon anzurufen: 040 115. Falls du dort was herausfindest, freue ich mich, wenn du dein Ergebnis hier schreibst, dann kann ich es im Text ergänzen. 😊

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